Akonto oder Teilrechnungen, Schlussrechnungen

Allgemein

In OF-4000 Basic wird eine Rechnung (Akontorechnung, Teuilrechnung, Schlussrechnung) in der Rechnungsverwaltung erstellt. Obwohl die Basic-Version keine Auftragsverwaltung hat, wird im Hintergrund beim Erstellen einer Rechnung ein Auftrag erstellt. Dieser Auftrag wird aber erst sichtbar, wenn die Basic-Version auf eine Lite- oder NPK-Version gehoben wird.
Bei OF-4000 Lite oder OF-4000 NPK kann eine Rechnung (Akontorechnung, Teuilrechnung, Schlussrechnung) sowohl in der Rechnungsverwaltung als auch in der Auftragsverwaltung auf dem ausgewählten Auftrag erstellt werden.

in der Rechnungsverwaltung

Geben Sie im Feld Auftragsnummer die Nummer des Auftrags ein, für den Sie eine Rechnung erstellen möchten. Soll bei einer Schlussrechnung der Inhalt einer Offerte in die Rechnung übernommen werden, so geben Sie bei der Offert-Nr. die entsprechende Nummer ein.

Wählen Sie beim Rechnungtyp die Art der Rechnung an: Schlussrechnung, A-Konto-Rechnung oder Teilrechnung.

in der Rechnungsverwaltung

Geben Sie im Feld Auftragsnummer die Nummer des Auftrags ein, für den Sie eine Rechnung erstellen möchten. Soll bei einer Schlussrechnung der Inhalt einer Offerte in die Rechnung übernommen werden, so geben Sie bei der Offert-Nr. die entsprechende Nummer ein.
Wählen Sie beim Rechnungtyp die Art der Rechnung an: Schlussrechnung, A-Konto-Rechnung oder Teilrechnung.

in der Auftragsverwaltung

Selektieren Sie den Auftrag, für den Sie eine Rechnung erstellen möchten. Mit der Rechten-Maus-Taste erhalten Sie ein Kontextmenü, wo Sie die entsprechende Rechnungsart erstellen können. Im Beispiel wird eine Akonto-Rechnung erstellt.
Wenn Sie für jede Akonto- oder Teilzahlung jeweils einen neuen Auftrag erstellen (was falsch ist), funktioniert die Automatik im System nicht mehr und OF-4000 kann die AKonto- bzw. TeilRechnung bei der Schlussrechnung nicht automatisch abziehen. Sie müssen dann von Hand die gestellten Akonto- bzw. Teilrechnungsbeträge ohne MwSt in der Schlussrechnung vor der MwSt abziehen. Beachten Sie, dass in diesem Falle nur auf dem Differenzbetrag die MwSt fällig ist.